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   VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20   

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VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20 (https://dejure.org/2020,24046)
VG Bremen, Entscheidung vom 25.08.2020 - 1 V 1478/20 (https://dejure.org/2020,24046)
VG Bremen, Entscheidung vom 25. August 2020 - 1 V 1478/20 (https://dejure.org/2020,24046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    AufnahmeVO § 10 Abs 2 S 2 Nr 3; AufnahmeVO § 10 Abs 4 S 2; AufnahmeVO § 10 Abs 5; AufnahmeVO § 18; AufnahmeVO § 18 Abs 1 S 1; BremSchulG § 3 Abs 4; BremSchVwG § 6a; BremSchVwG § 6a... Abs 2; Kapazitätsrichtlinie Ziff. 3 Satz 2
    Vorläufige Schulplatzzuweisung Beschluss vom 25.08.2020 - Freihaltung von Schulplätzen für inklusive Beschulung Geschwisterkindregelung; Härtefallantrag; Inklusionsbedarf; Privatschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 18.08.2017 - 1 B 160/17

    Schulzuweisung Gesamtschule West - Aufnahmeverfahren; familiäre Probleme;

    Auszug aus VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20
    Soweit der Verordnungsgeber nach § 6a Abs. 8 Satz 1 BremSchVwG die Kriterien für die Härtefälle im Einzelnen bestimme, wie in § 10 Abs. 2 Satz 2 AufnahmeVO für die Oberschulen und in § 11 Abs. 2 Satz 2 AufnahmeVO für die Gymnasien geschehen, und dabei weitere Härtegründe benenne (besondere familiäre oder soziale Belastung einerseits und behinderungsbedingte Nachteile andererseits), dürfe dieser einheitliche Rechtsrahmen nicht aus dem Blick verloren werden (OVG Bremen, B.v. 18.08.2017 - 1 B 160/17, juris Ls. 2 und Rn. 18 ff.; B.v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 13 ff.).

    Die ergänzenden Ausführungen der Antragsteller mit Schriftsatz vom 21.08.2020 waren aufgrund der Ausschlussfrist des § 8 Abs. 1 Satz 5 AufnahmeVO nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. OVG Bremen, B.v. 18.08.2017 - 1 B 160/17, juris Rn. 19 ff.).

  • OVG Bremen, 04.09.2017 - 1 B 155/17

    Schulzuweisung Oberschule Am Barkhof - Geschwisterkindregelung; Härtefall;

    Auszug aus VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20
    Soweit der Verordnungsgeber nach § 6a Abs. 8 Satz 1 BremSchVwG die Kriterien für die Härtefälle im Einzelnen bestimme, wie in § 10 Abs. 2 Satz 2 AufnahmeVO für die Oberschulen und in § 11 Abs. 2 Satz 2 AufnahmeVO für die Gymnasien geschehen, und dabei weitere Härtegründe benenne (besondere familiäre oder soziale Belastung einerseits und behinderungsbedingte Nachteile andererseits), dürfe dieser einheitliche Rechtsrahmen nicht aus dem Blick verloren werden (OVG Bremen, B.v. 18.08.2017 - 1 B 160/17, juris Ls. 2 und Rn. 18 ff.; B.v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 13 ff.).

    Angesichts der Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte und des Umstandes, dass die Eltern sich auf Tatsachen berufen, die aus ihrer Lebenssphäre stammen, ist es nicht Aufgabe der Schule, im Verfahren über die Anerkennung von Härtefällen Mutmaßungen anzustellen (vgl. OVG Bremen, B.v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 13).

  • OVG Saarland, 12.06.2017 - 1 B 168/17

    Unerlaubter Spielhallenbetrieb; Scheingastronomie

    Auszug aus VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20
    Die Entscheidung über die Zügigkeit einer Schule steht im pflichtgemäßen Ermessen der Antragsgegnerin (vgl. OVG Bremen, B.v. 07.09.2017 - 1 B 168/17).

    Eine über den Wortlaut von § 6a Abs. 4 Satz 3 BremSchVwG hinausgehende gleichberechtigte Begünstigung von Schülern, die zwar - wie der Antragsteller zu 1. - im Bezirk einer der Oberschule zugeordneten Grundschule wohnen, diese aber nicht besucht hätten, im Wege der analogen Anwendung der Vorschrift ist nicht geboten (vgl. OVG Bremen, B.v. 07.09.2017 - 1 B 168/17).

  • OVG Bremen, 23.09.2019 - 1 B 250/19

    Grundschule; Härtefall; Kapazitätsermittlung; Schulzuweisung

    Auszug aus VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20
    Das Gericht hat die von ihnen substantiiert erhobenen Einwände geprüft (zum Umfang der Prüfung: OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 19.12.2018 - OVG 3 M 79.18, juris Rn. 8; OVG Bremen, B. v. 23.09.2019 - 1 B 250/19, Leitsatz 1 juris).

    Insoweit die Eltern des Antragstellers zu 1. auf ihre Berufstätigkeit außerhalb von und damit einhergehende Betreuungsprobleme ihrer vier Kinder verweisen, begründet ihre dargelegte Vollzeitberufstätigkeit weder einen Härtefall noch einen Anspruch auf Ganztagsbeschulung (OVG Bremen, U.v. 23.09.2019 - 1 B 250/19, juris Ls. 3, Rn. 16).

  • OVG Bremen, 12.09.2008 - 1 B 391/08

    Schulzuweisung Kippenberg Gymnasium - Gesetzesberichtigung; Gesetzesverkündung;

    Auszug aus VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20
    Die Privatschüler sind nicht Teil dieser Zusammenhänge; ihre Bevorzugung gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern aus nicht zugeordneten Grundschulen ist daher sachlich nicht gerechtfertigt (OVG Bremen, B.v. 12.09.2008 - 1 B 391/08, juris Rn. 43).
  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Auszug aus VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20
    Die Versagung der Aufnahme des Geschwisterkindes müsste nach der Rechtsprechung des OVG Bremen signifikante familiäre Probleme hervorrufen (OVG Bremen, B.v. 08.09.2014 - 1 B 228/14, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 3 M 79.18

    Aufnahme in die Sekundarstufe I; Rechtmäßigkeit der Aufnahmeentscheidung;

    Auszug aus VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20
    Das Gericht hat die von ihnen substantiiert erhobenen Einwände geprüft (zum Umfang der Prüfung: OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 19.12.2018 - OVG 3 M 79.18, juris Rn. 8; OVG Bremen, B. v. 23.09.2019 - 1 B 250/19, Leitsatz 1 juris).
  • OVG Bremen, 25.08.2017 - 1 B 170/17

    Schulzuweisung Gymnasium Hamburger Straße - Aufnahmekapazität;

    Auszug aus VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20
    Zwar erscheint es mit Blick auf die Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Raumkapazitäten einer Schule effektiv zu nutzen (hierzu OVG Bremen, B.v. 25.08.2017 - 1 B 170/17), nicht unbedenklich, dass an der Oberschule an der Lerchenstraße (lediglich) 18 von 20 Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf genutzt werden.
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